Wohnungsauflösung im Todesfall

Wohnungsauflösung im Todesfall

Zügig handeln: Wohnungsauflösung im Todesfall

Wenn ein nahe stehender Mensch stirbt, ist die eigene Gefühlswelt meist in Aufruhr. Gleichzeitig stehen plötzlich jede Menge sachliche Aufgaben an, die erledigt werden müssen. Diese reichen von der Organisation der Beerdigung bis hin zur Kündigung von Zeitungsabonnements. Eine Besonderheit bildet in diesem Zusammenhang die Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung im Todesfall.

An die Kündigung denken

Sofern es sich um eine im Eigentum der oder des Verstorbenen stehende Wohnung handelte, ist die Regelung in der Regel einfacher als bei einer Mietwohnung. Denn falls Sie Erbe sein sollten, treten Sie nach dem Tod des Erblassers auch automatisch in dessen Verträge ein. Der Mietvertrag läuft also weiter. Allerdings besteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht Für dieses Sonderkündigungsrecht zwecks Wohnungsauflösung im Todesfall gilt gemäß § 580 BGB eine Frist von einem Monat ab Kenntnis des Todes. Entsprechend rasch sollten Sie die Kündigung schriftlich abfassen und versenden. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung setzt dann die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten ein.

Mit Konzept vorgehen

Entsprechend haben Sie für die notwendigen Arbeiten ausreichend Zeit. Andererseits können ggf. dadurch Kosten sparen, dass Sie die Wohnung zügig räumen und so eine erneute Vermietung ermöglichen. Wichtig ist deshalb, dass Sie sich ein klares Konzept für Ihr Vorgehen erarbeiten. Hierbei geht es zunächst um eine intensive Lektüre des Mietvertrages. Dieser kann gegebenenfalls Renovierungspflichten enthalten. Hierbei stellt sich dann die Frage, inwiefern diese Pflichten wirksam vereinbart wurden. Die Rechtsprechung kommt hier immer wieder zu neuen Entscheidungen. Sofern Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Klauseln haben, sollten Sie diese durch einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht oder einer anderen sachkundigen Person prüfen lassen.

Die Wohnungsauflösung im Todesfall angehen

Sind die Vorfragen zur Wohnungsauflösung im Todesfall geklärt, geht es im nächsten Schritt um die Räumung und Entrümpelung der Wohnung an sich. Hier wartet nicht nur jede Menge Arbeit auf Sie, sondern häufig auch ein hohes Maß an Emotionen. In der ersten Phase suchen Sie die Dinge heraus, die Sie gerne behalten möchten. Danach geht es um die Entrümpelung der Wohnung. Hier wird es regelmäßig schwieriger, da an vielen Dingen in der Wohnung persönliche Erinnerungen hängen. Da Sie durch den Todesfall vermutlich ohnehin mehr Aufgaben haben, als sich neben Ihrem Alltag eigentlich bewerkstelligen lassen, ist es ggf. eine gute Idee, die Wohnungsauflösung im Todesfall in professionelle Hände zu legen.

Vorteile bei der Abwicklung der Wohnungsauflösung im Todesfall durch uns

Neben den erwähnten emotionalen Belangen sprechen neben der Zeitersparnis auch weitere praktische Erwägungen für eine Wohnungsauflösung im Todesfall durch uns. Dies betrifft etwa die Trennung der Haushalts in noch verwertbare Gegenstände und Abfall. Beim Müll wiederum stellen sich viele Fragen im Hinblick auf eine korrekte Form der Entsorgung.

Wohnzimmer vor und nach der Entrümpelung

Wohnzimmer vor und nach der Entrümpelung

Wohnzimmer vor und nach der Entrümpelung

Und auch was die Entfernung von Tapeten und Teppichresten betrifft gehen diese Arbeiten bei Auftragsvergabe an uns deutlich zügiger voran. Sie erhalten am Ende eine besenreine Wohnung, die Sie dem Vermieter im vertragsgemäßen Zustand übergeben können. Zusätzlich ergeben sich keine Probleme beim sicheren Transport der Ihnen wichtigen Gegenstände, die Sie gerne behalten möchten. All dies spart Nerven, die Sie an anderer Stelle in dieser Situation gut gebrauchen können.

 

 

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1 COMMENT

  • Fedres
    8. Februar 2021, 21:15 Reply

    Euren Blog möchte ich einmal loben. Gute Struktur, wertvolle Inhalte.

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